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Psychisch-funktionelle Behandlung

Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.

Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum / zur:

  • Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
  • Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob– und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
  • Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
  • Verbesserung der kognitiven Funktionen
  • Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
  • Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten

Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.

(Wiedergabe des Originaltextes der „Heilmittel-Richtlinien“ in Neufassung nach § 92 SGB V gültig seit 01.07.2004)