Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum / zur:
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
- Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob– und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung
- Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
- Verbesserung der kognitiven Funktionen
- Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
(Wiedergabe des Originaltextes der „Heilmittel-Richtlinien“ in Neufassung nach § 92 SGB V gültig seit 01.07.2004)