page.php

Wir behandeln in folgenden Fachbereichen:

Ein Einblick in unsere Konzepte

Ergotherapeutische Behandlung bei neuropsychologischen Störungen

Wir behandeln Patienten aller Altersstufen mit Einschränkungen der kognitiven Leistungen.

Dazu gehören u. a. folgende Krankheitsbilder:

  • Z. n. Schädelhirntrauma
  • Z. n. Schlaganfall
  • Demenz
  • psychische Erkrankungen

Nicht immer liegen alle Symptome vor oder sind auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb wird in den ersten Therapieeinheiten eine ergotherapeutische Diagnostik durchgeführt.

Befunderhebung und Therapieplanung:

1. Auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung wird ein Befund erhoben. Dabei werden folgende kognitive Leistungen berücksichtigt:

  • Aufmerksamkeit / Konzentration
  • Gedächtnisfunktionen
  • Denkfunktionen / Strukturierungsfertigkeiten
  • kognitives Leistungstempo
  • räumlich – konstruktive Fähigkeiten
  • Sprachfunktionen (Wortfindung / Sprachverständnis)

2. Aus dem Befund werden gemeinsam mit dem Patienten Ziele vereinbart und eine individuelle Therapieplanung erstellt.

Grundlagen des Trainings:

In der Therapie steht eine sozialkommunikative Vorgehensweise im Vordergrund, da durch die Sprache und die gemeinsame Interaktion verschiedene Hirnfunktionen aktiviert werden. Mit Hilfe der unten angeführten Mittel & Methoden werden kognitive Leistungen angeregt. Vorrangiges Ziel ist es, den Transfer der therapeutischen Inhalte in Alltagssituationen umzusetzen.

Folgende Mittel & Methoden werden eingesetzt:

  • funktionelle Spiele zur Förderung von Denkflexibilität, Finden von Lösungswegen, Ausdauer, Konzentration, Fokussierung
  • Strategien zur Verbesserung der Gedächtnisleistung
  • Kennenlernen und Anwenden von individuellen Strategien zur Alltagsbewältigung
  • computergestützte Verfahren (z.B. Cogpack, Freshminder, Denkspirale)

Dauer:

Die orientierende Behandlungsmenge liegt bei bis zu 40 Einheiten à 30 oder à 60 Minuten.
Die Behandlungsfrequenz orientiert sich am Bedarf des Patienten und kann 1-3x wöchentlich stattfinden.
Eine Verordnung über die orientierende Behandlungsmenge hinaus liegt im Ermessen des Arztes und ist bei noch bestehendem Behandlungsbedarf möglich.